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WAS BEDEUTET ...

... PSYCHOTHERAPIE? 

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren, in Österreich gibt es derzeit 23 anerkannte Methoden. Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).

... in Ausbildung unter Supervision?

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich am Ende meiner Therapieausbildung.

Ich arbeite bereits wie alle anderen Psychotherapeut*innen, reflektiere aber die Therapieprozesse regelmäßig zusätzlich in Supervisionen, mit einer Lehrtherapeut*in mit Zusatzausbildung. Dies geschieht unter absoluter Wahrung Ihrer Anonymität. Für sie als Patient*in hat das den Vorteil einer kontinuierlichen Qualitätssicherung ihres Therapieprozesses. 

... keine Refundierung durch die Krankenkassa möglich?

Leider ist es nicht möglich, die Therapiekosten bei Therapeut*innen in Ausbildung unter Supervision von der Krankenkassa refundiert zu bekommen. Allerdings ist das Honorar bei jenen Psychotherapeut*innen entsprechend günstiger.

... Erstgespräch?

Das Erstgespräch ist in erster Linie dafür vorgesehen, dass wir uns kennenlernen und den Grund Ihres Kommens und Ihre Erwartungen und Ziele an die Psychotherapie zu besprechen. Da wir bereits ab der ersten Einheit miteinander arbeiten werden und sich schon hier wesentliche Informationen für den weiteren therapeutischen Prozess ergeben, werden Erstgespräche mit einem Stundensatz von 50 Euro verrechnet.

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