Häufig gestellte Fragen
Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Da ich mich noch in Ausbildung unter Supervision befinde, können die Therapiekosten leider nicht von der Krankenkasse rückerstattet werden. Als Ausgleich dafür ist mein Honorar deutlich günstiger als bei fertig ausgebildeten Therapeut*innen – Psychotherapie bleibt so auch finanziell zugänglich.
Unterliegen Sie der Verschwiegenheitspflicht?
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß § 15 Psychotherapiegesetz gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was Sie mir im Rahmen unserer Sitzungen anvertrauen, bleibt streng vertraulich – auch gegenüber Angehörigen, Arbeitgeber*innen oder Behörden. Einzige Ausnahme bilden gesetzlich vorgeschriebene Meldepflichten in seltenen Ausnahmefällen.
Was bedeutet „in Ausbildung unter Supervision"?
Ich befinde mich am Ende meiner Psychotherapieausbildung und arbeite bereits vollständig als Therapeutin. Zusätzlich reflektiere ich Therapieprozesse regelmäßig mit einer erfahrenen Lehrtherapeutin – unter absoluter Wahrung Ihrer Anonymität. Für Sie als Patientin bedeutet das eine kontinuierliche Qualitätssicherung Ihres Therapieprozesses.